Grundsätzlich gilt für Kraftfahrzeuge eine gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 ‰ Blutalkohol.
Promillegrenzen in Österreich
Für Alkohol im Straßenverkehr gelten in Österreich unterschiedliche Grenzen. Entscheidend ist: Eine rechnerische Promille-Schätzung ist niemals ein Beweis dafür, dass du sicher oder legal fahren kannst.
Für Probeführerschein und bestimmte Lenkberechtigungen gelten strengere Grenzen von 0,1 ‰ oder weniger.
Für Radfahrerinnen und Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 ‰ bzw. 0,4 mg/l Atemalkohol.
Auto und andere Kraftfahrzeuge
Die österreichische Verwaltung nennt als allgemeine gesetzlich erlaubte Höchstgrenze weniger als 0,5 ‰ Blutalkohol. Ein Atemalkoholwert von 0,25 mg/l entspricht dabei 0,5 ‰ Blutalkohol.
Probeführerschein und strengere 0,1-‰-Grenzen
Während der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 ‰ statt der allgemeinen 0,5-‰-Grenze. Auch für bestimmte weitere Lenkberechtigungen beziehungsweise Personengruppen gelten strengere 0,1-‰-Regeln. Maßgeblich ist immer die aktuell geltende österreichische Regelung für die jeweilige Lenkberechtigung.
Fahrrad
Für Radfahrerinnen und Radfahrer nennt oesterreich.gv.at ein Alkohollimit von 0,8 ‰ beziehungsweise 0,4 mg/l Atemalkohol. Alkoholisiertes Radfahren kann außerdem Auswirkungen auf die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit haben.
Alkomat, Atemalkohol und Promille
In Österreich ist der Begriff Alkomat besonders gebräuchlich. Ein Atemtest misst Alkohol in der Atemluft. Ein Promillerechner wie Alkokollen misst dagegen nichts, sondern modelliert lediglich einen möglichen Verlauf anhand deiner Eingaben.
Der Rechner zeigt einen Modellverlauf – nicht, ob du fahren darfst.
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